Ehrenamt wird in der saarländischen Verfassung verankert werden

Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt die Förderung des Staates.

"Um das Ehrenamt zu stärken, soll der Satz in die Verfassung aufgenommen werden: „Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt die Förderung des Staates.“ Mit dieser Ergänzung werde „die besondere Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit für das Funktionieren der Gesellschaft hervorgehoben“, heißt es in der Begründung von SPD- und CDU-Fraktion. Gerade im Saarland sei das ehrenamtliche Engagement ein maßgeblicher Pfeiler, auf dem Staat und Zivilgesellschaft ruhten. Durch das Wort „fördern“ werde klargestellt, dass der Staat diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen habe." (Antrag für den Landtag, siehe SZ vom 7.Juli 2023)

Die Saarländische Minitserpräisdentin Annegret Kramp-Karrenbauer hat diese Passage in die ihrer Regierungserklärung 2017 schon erläutert. Der damalige Präsident der LAG PRO EHRENAMT, Hans Joachim Müller, hat danach mit den im Landtag vertretenen Parteien und dem Landtagspräsident, dass bei der nächsten Änderung der VErfassung dieser Passus eingefügt werden soll. Wir sind am Ball geblieben, das Ehrenamt wird in die Verfassung einziehen.st es soweit.