Gute Nachrichten für Stiftungen in politisch bewegten Zeiten.
Die Stiftungsrechtsreform ist Teil des Koalitionsvertrages: "Zudem werden wir das Stiftungsrecht auf der Grundlage der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht ändern" , heißt es im zwischen Union und SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag. Ein Erfolg für den Bundesverband Deutscher Stiftungen und seine Mitglieder. Kommt die Schwarz-Rote-Regierung zustande, können sich Stiftungen auf eine umfassende Modernisierung des Stiftungsrechtes bereits in dieser Legislaturperiode einstellen.
Mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz
Das geplante Gesetz verspricht auf Basis der im September 2016 vorgestellten Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe mehr Rechtsklarheit, Flexibilität und Transparenz für die deutschen Stiftungen.
"Die Reformvorschläge zeigen die erfolgreiche Themenanwaltschaft des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, seiner Gremien und Mitgliedsstiftungen. Auf dem Weg zu dieser Stiftungsrechtsreform war und ist der Verband wichtiger Begleiter, Ansprechpartner und Agendatreiber", erläutert Felix Oldenburg, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
"Bei der konkreten Ausformulierung des Gesetzes auf Basis der Vorschläge der Bund Länder Arbeitsgruppe sehen wir jedoch noch Handlungsbedarf. Auch fordern wir weiterhin die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung", sagt Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Hintergrund: Wofür setzt sich der Bundesverband konkret ein?
- Erstens sollen die Rechte von Stifterinnen und Stiftern gestärkt werden, indem das Gesetz erlaubt, den Stiftungszweck auch zu Lebzeiten des Stiftenden nachträglich anzupassen.
- Zweitens wird gefordert, dass die Voraussetzung für die Zu- und Zusammenlegung von Stiftungen sowie die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung eindeutig geregelt werden.
- Drittens spricht sich der Verband für die Etablierung und Optimierung rechtlicher Rahmendbedingungen auf Bundesebene aus und unterstützt Bestrebungen nach mehr Transparenz im Stiftungssektor durch die Schaffung eines öffentlich einsehbaren Stiftungsregisters.