Welche Veränderungen bringt das neue Stiftungsrecht?

Am 3. Februar 2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stiftungsrechts beschlossen. Diese geplante Gesetzesänderung bringt weitreichende Änderungen für bestehende Stiftungen und künftige Stiftungen mit sich.

Über die neue Rechtslage verschafft die beigefügte Mandanteninformation der SZA Schilling, Zutt & Anschütz  Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen ersten Überblick.

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